Erbrecht
Ab 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Personen, die Vermögenswerte sowohl in der Schweiz als auch im Ausland besitzen, haben erweiterte Möglichkeiten, ihre Erbangelegenheiten zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen jemand nach der Pensionierung ins Ausland zieht, dort verstirbt und Vermögen sowohl in der Schweiz als auch am letzten Wohnsitz hinterlässt. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrer Nachlassplanung.
