Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die elektronische Abrechnung. Unternehmen, die ihre Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen die Mehrwertsteuer elektronisch einreichen.
Stefanie Kümpel
2023
Lehrabschluss
04.09.2023
Wir gratulieren Lara Keller zum erfolgreichen Abschluss als Kauffrau EFZ (Erweiterte Grundbildung Treuhand / Immobilien) mit Berufsmaturität. Wir freuen uns, Lara weiterhin bei uns im Team zu haben.
Cyrill Keller
Erhöhung der Mehrwertsteuer
01.09.2023
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer erhöht. Die Sätze werden wir folgt angepasst:
– Normalsatz: 8.1% (bisher: 7.7%)
– reduzierter Satz: 2.6% (bisher: 2.5%)
– Sondersatz für Beherbergung: 3.8% (bisher: 3.7%)
Der anzuwendende Steuersatz ergibt sich aufgrund des Zeitpunktes der Leistungserbringung.