Der Arbeitgeber steht in der Pflicht den Mitarbeitern über den Versicherungsschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtig, vollständig und rechtszeitig zu informieren. Ansonsten könnte der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig werden.
Hier finden Sie ein Merkblatt, welches Sie für Ihren Betrieb anpassen können und den Mitarbeitern bei Kündigung bereits überreichen können.
Ab 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft. Dieses muss bereits für die Erstellung der Jahresrechnungen 2022 angewandt werden.
Neben diversen Neuerungen möchten wir darauf hinweisen, dass der Verwaltungsrat / die Geschäftsführung der Gesellschaft auch in der Pflicht steht, die Zahlungsfähigkeit ihrer Unternehmung zu prüfen und bei Kapitalverlust die Jahresrechnung auch durch einen Revisor / Revisionsstelle prüfen lassen muss.
Gerne stehen wir für weitere Fragen betreffend neuem Aktienrecht zur Verfügung.
Cyrill Keller
Neuerungen 2023 Sozialversicherungen
03.01.2023
Die AHV-Renten werden im 2023 steigen. Ebenso wurden die steuerlich zulässigen Säule 3a-Einzahlungen angepasst. In unserer Übersicht finden Sie die wichtigsten Eckdaten.