Erbschaft
Aufgrund der vielen Nachfragen im Zusammenhang mit unserer täglichen Arbeit in den Bereichen Nachfolge und Erbschaft möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Teilung eines Nachlasses grundsätzlich Sache der Erben ist. Eine amtliche Mitwirkung durch die Behörden ist nicht vorgesehen. Insbesondere werden die Erben nicht automatisch über ihre Erbenstellung informiert, sofern keine letztwillige Verfügung vorliegt. Gerne unterstützen wir Sie bei Unsicherheiten in diesen Angelegenheiten.