Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die vom Bund vorgegebenen Mindestzulagen werden von 200 auf 215 Franken pro Monat für die Kinderzulage und von 250 auf 268 Franken pro Monat für die Ausbildungszulage erhöht.
2025
Nachträgliche Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a
12.11.2024
Ab 1.1.2025 können Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich eingekauft werden. Wenn im Steuerjahr 2025 somit die Säule 3a nicht voll einbezahlt wurden, kann der Differenzbetrag unter bestimmten Voraussetzungen im 2026 nachgeholt werden. Wir unterstützen Sie hinsichtlich der Prüfung der Einkaufsmöglichkeiten gerne.