Höchstabzüge Säule 3a
Im Jahr 2024 können folgende Beiträge in die Säule 3a steuerwirksam in Abzug gebracht werden:
Für Steuerpflichtige mit 2. Säule maximal CHF 7’056
Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule maximal CHF 35’280

Im Jahr 2024 können folgende Beiträge in die Säule 3a steuerwirksam in Abzug gebracht werden:
Für Steuerpflichtige mit 2. Säule maximal CHF 7’056
Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule maximal CHF 35’280
Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die elektronische Abrechnung. Unternehmen, die ihre Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen die Mehrwertsteuer elektronisch einreichen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer erhöht. Die Sätze werden wir folgt angepasst:
– Normalsatz: 8.1% (bisher: 7.7%)
– reduzierter Satz: 2.6% (bisher: 2.5%)
– Sondersatz für Beherbergung: 3.8% (bisher: 3.7%)
Der anzuwendende Steuersatz ergibt sich aufgrund des Zeitpunktes der Leistungserbringung.