Beratung statt Prozesse
Wir vertreten Ihre Interessen bei der geschäftlichen und privaten Vertragsgestaltung, z.B. bei Gesellschaftsgründungen und Aktionärbindungsverträgen, bei Kauf und Verkauf, Fusionen, Nachfolgeregelungen usw. Beurkundungen von Gesellschaftsgründungen, Umwandlungen, Ehe- und Erbverträgen, Testamenten können von Bruno Hörler, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt und Urkundsperson, vorgenommen werden.
- Vertragsgestaltung
- Umstrukturierung
- Nachfolgeplanung
- Gesellschaftsrecht
- Ehe- und Erbrecht
- Vorsorgeauftrag
- Erbteilung
- rechtliche Beratung und Unterstützung
Rechtsberatung erfordert die gesamthafte Betrachtung einer Situation. Dabei analysieren wir die Auswirkungen auf weitere auch nicht rechtliche Bereiche, um eine optimale Lösung zu erwirken.